Sanierung Verwaltungsgebäude muss warten

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Sanierung Verwaltungsgebäude muss warten

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Der Sanierungsbedarf ist unbestritten, aber das Geschäft wurde mit 20:12 Stimmen zurückgewiesen. Wieso? Zu viele offene Fragen! Ein Aspekt der Rückweisung ist ein finanzieller: Wenn 2.1 Millionen in einer Schatulle bereit liegen, können daraus nicht einfach 2.8 - 3 Millionen gezückt werden. Das leuchtet ein.

Ein zweiter Aspekt zielt indirekt in die gleiche Richtung: Muss die Teppichetage so nobel ausgebaut werden? Nobel meint hier mit 700kFr – für diese Summe baut man in dieser Gemeinde (noch) ein EFH.

Ein dritter Aspekt betrifft die Frage der Kooperation. Die ref. Kirchgemeinde soll auch am Planen sein für Neuraum. Naheliegend: Geht das eventuell gemeinsam?

Ein vierter weist auf fehlende Alternativen hin: Zuwarten, dann vielleicht mal ins Betagtenheim zügeln? Diese Übung lehnen wir ab, sehen aber einen anderen triftigen Grund: Das fehlende Brandschutzkonzept! Tönt unspektakulär. Im Bericht und Antrag des GR vermerkt ein dürrer Eintrag lapidar, der Um- und Ausbau werde an die gängigen Brandschutzvorschriften angepasst. Bloss, was heisst das und vor allem was kostet das Ganze? Der Blick auf die Kostenposten geht ins Leere, keine Auslagen dafür eingerechnet? Die EVP hakt nach, recherchiert. Zunächst bei denen, die sagen was zu tun ist, der GVB. Da stehen grössere Forderungen ins Haus. Im Ping-Pong mit dem Bauverwalter/Architekten wird kurz vor der Sitzung die Summe von 100’000 Franken genannt, die im Kreditantrag eingerechnet sein soll. Wir stutzen, nicht etwas kurios, wenn Kosten in dieser Höhe in einem Sanierungsprojekt mit Baujahr 1963 nicht ausgewiesen werden? Rückweisen heisst nicht ablehnen.

Die EVP geht davon aus, dass der GR bald eine bessere und vollständigere Lösung vorlegen wird.

 Roland Stucki