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GGR-Sitzung vom 27. März 2019

Das neu nötige Mehrwertabgabereglement (Ein-, Um- und Aufzonung von Grundstücken) war nur in einem Punkt umstritten. Bei Um- und Aufzonungen beantragte der Gemeinderat einen Abgabesatz von 20%. Ein Antrag der GFL wollte diesen Satz auf 30% festlegen. Viele der umliegenden Gemeinden haben ebenfalls einen Satz von 30% oder mehr. Zudem können einige Kosten entstehen, wenn an einem Ort / in einem Quartier plötzlich durch verdichtetes Bauen die Einwohnerzahl markant steigt und Anpassungen an der Infrastruktur (z.B. Verkehr/Fussgänger) nötig werden. Auch dank der Unterstützung der EVP wurde der Antrag der GFL knapp angenommen.

Weiter nahm der GGR einige Abrechnungen zur Kenntnis (Abdankungsgebäude, Teilsanierung Turnhalle Sek, Brücke Reichenbachkurve und Molkereistrasse).

Die Motion „Negative Auswirkungen des geplanten Neubaus des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes (SVSA) in Münchenbuchsee auf die Bernstrasse und umliegenden Quartiere in Zollikofen verhindern“ wurde knapp nicht erheblich erklärt. Auch wir lehnten die Motion ab. Die Überlastung der Bernstrasse besteht bereits heute. Nächstes Jahr soll das Verkehrsmanagement Bern-Nord in Betrieb gehen. Damit sollte man erste Erfahrungen sammeln.   

 

André Tschanz