Vertrauen in die Institutionen gefährdet
Es sind grobe Fehlberechnungen, die das BSV heute bekanntgeben musste: Konkret dürften die jährlichen AHV-Ausgaben bis 2033 rund vier Mia. Franken oder rund sechs Prozent tiefer ausfallen. Gerade mit Blick auf vergangene Abstimmungen zur AHV sind korrekte Zahlen sowohl für die parlamentarische Arbeit als auch für das Abstimmungsverhalten der Stimmbevölkerung von zentralster Bedeutung. Die von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider angekündigte Administrativuntersuchung des Innendepartements ist aus Sicht der EVP deshalb zwingend. Die EVP fordert lückenlose Transparenz.
«Diese schwerwiegenden Berechnungsfehler irritieren. In der Konsequenz muss der Bundesrat nun bei der AHV-Heiratsstrafe zwingend noch einmal über die Bücher!»
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz
AHV-Heiratsstrafe: Neueinschätzung des Bundesrates notwendig
Noch vor wenigen Wochen hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er die Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ohne Gegenvorschlag ablehnt. Diese verlangt, dass in der AHV die Plafonierung von Ehepaar-Renten auf 150 Prozent der Maximalrente ersatzlos gestrichen wird. Rentnerehepaare erhalten bisher in der AHV bis zu 14'340 Franken weniger Rente pro Jahr als Konkubinatspaare, nur weil sie verheiratet sind. Als Grund für seine ablehnende Haltung nannte der Bundesrat u. a. die zusätzlichen Kosten von ca. 3,7 Mia. Franken. Die EVP fordert den Bundesrat nun dazu auf, auf seinen Entscheid zurückzukommen und zumindest einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dass die unfairen Heiratsstrafen für Ehepaare auch 40 (!) Jahre nach ihrem Verbot durch das Bundesgericht noch immer existieren, ist für die EVP inakzeptabel.
Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin: 076 575 24 77
Marc Jost, Nationalrat: 076 206 57 57
Alex Würzer, Generalsekretär: 076 419 30 25