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GGR-Sitzung vom 26. Mai 2021

Eine klare Mehr­heit inklu­sive der EVP stimmte der Ände­rung der Geschäfts­ord­nung des GGR zu. Damit kön­nen in Zukunft GGR-Sitzungen in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen digi­tal durch­ge­führt wer­den.
Vom ein­mal mehr optisch sehr anspre­chen­den Jah­res­be­richt 2020 nah­men wir Kennt­nis. Dem guten Rech­nungs­ab­schluss 2020 stimm­ten wir zu. Auch wenn der Ertrags­über­schuss von 1.62 Mio. Fran­ken zu einem guten Teil ein­ma­li­gen Son­der­er­trä­gen zuzu­schrei­ben ist, ist das Ergeb­nis doch sehr erfreu­lich.
Einige Dis­kus­sio­nen hat das „Regle­ment ü
ber die Erhe­bung einer Kon­zes­si­ons­ab­gabe Strom­ver­sor­gung“ aus­ge­löst. Eigent­lich wird bereits Beste­hen­des in ein Regle­ment auf­ge­nom­men. Dazu gab es aber einige inter­es­sante Fra­gen. Des­halb unter­stütz­ten wir einen Rück­wei­sungs­an­trag, dem mehr­heit­lich zuge­stimmt wurde. Es ist sicher sinn­voll, wenn die offe­nen Fra­gen geklärt wer­den und falls sinn­voll all­fäl­lige Anpas­sun­gen ins Regle­ment ein­flies­sen kön­nen.

André Tschanz