Kantonalvorstand

Der Kantonalvorstand (KV) behandelt Fragen von politischer Tragweite und nimmt Stellung zu Wahl- und Abstimmungsvorlagen. Der KV genehmigt die Kandidierendenliste bei Ständerats-, Nationalrats- und Regierungsratswahlen.

Der KV wird durch die Geschäftsleitung einberufen, tagt in der Regel einmal pro Quartal und steht unter dem Vorsitz des Kantonalpräsidiums.

Stimmberechtigt im KV sind : die Mitglieder der GL, die Präsidien der Orts- und Regionalparteien oder deren ermächtigte Stellvertretung, eine Wahlkoordinatorin bzw. ein Wahlkoordinator pro Grossratswahlkreis, die Stände-, National-, Regierungs- sowie Grossrätinnen und Grossräte der EVP Kanton Bern, die Delegierten der EVP Kanton Bern im Zentralvorstand der EVP Schweiz und die Präsidien der Fachkommissionen.